AGB Werkstofftechnik 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Sommer Werkstofftechnik (SWT) GmbH - Werkstoffuntersuchung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Sommer Werkstofftechnik (SWT) GmbH – Werkstoffuntersuchung 

Stand: 19.05.2025

  1. Allgemeines
    Die Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH ist ein unabhängiges Prüflabor, welches durch ZDHZERT nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH) nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert ist (D-PL-11138-01-00). Die Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH handelt unparteilich und neutral. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Durch die Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfange einverstanden. Abweichende Regelungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich von der Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH bestätigt wurden.
  2. Umfang und Ausführung
    Der Auftraggeber stellt die notwendigen Unterlagen, Dokumentationen und alle weiteren für die Ausführung erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen, jedoch werden alle Prüfungen nach den zum Zeitpunkt der Auftragsabwicklung gültigen Spezifikationen durch-geführt, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich die Prüfung nach Kundenspezifikation oder einer bereits zurückgezogenen Prüfnorm. Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, um eine schnelle und reibungslose Leistungserbringung durch die Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH zu ermöglichen.
    Vereinbarte nachträgliche Änderungen des Auftrags berechtigen uns, tatsächlich angefallene Mehrkosten zu berechnen.
    Wenn der Auftraggeber keine Konformitätsbewertung verlangt, werden lediglich die tatsächlichen Daten erfasst und dokumentiert.
    Werden durch den Auftraggeber oder der festgelegten Spezifikation keine Vorgaben zu den Toleranzen und/oder Messunsicherheiten bei der Konformitätsbewertung gefordert, so erfolgen Konformitätsaussagen grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Messunsicherheiten (siehe https://werkstofftechnik.com/data/Entscheidungsregel.pdf)
    Der Auftraggeber kann auf Wunsch und nach Vereinbarung die Prüfungen einsehen oder daran teilnehmen, sofern keine Eigentumsrechte Dritter verletzt werden.
  3. Vertraulichkeit
    Die Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH wahrt in Bezug auf alle Unterlagen und jedwede Informationen, die sie vom Auftraggeber oder von Dritten im Zusammenhang mit ihr erteilten Aufträgen erhält, strikte Vertraulichkeit. Die Weitergabe von Unterlagen und Informationen kann nur mit Zustimmung des Auftraggebers bzw. bei Informationen von Dritten nur mit Zustimmung der jeweiligen Informationsquelle erfolgen, es sei denn, dass dem gesetzliche Verpflichtungen entgegenstehen.
  4. Entgelte
    • Die Vergütung für die Erstattung von Gutachten, gutachtlichen Stellungnahmen, Beratungen und für Auskünfte werden nach Aufwand bemessen.
    • Für Untersuchungen, Messungen und Laborarbeiten oder damit vergleichbare Leistungen werden festgesetzte Entgelte erhoben.
    • Für besondere Leistungen und Benutzungen und für den Einsatz besonderer Geräte werden besondere Vergütungen festgesetzt.
    • Zusätzlich werden die mit den Leistungen im Zusammenhang stehenden Nebenkosten (z.B. Reisekosten, andere Auslagen und ggf. anfallende Mehrwert-/Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt.
      Zusätzliche Aufwendungen, die beispielsweise durch mangelhafte Organisation auf Seiten des Auftragsgebers oder durch wiederholte Prüfungen entstehen und nicht von der Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH zu vertreten sind, werden gesondert zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet.
  5. Zahlungsweise
    Die Rechnungslegung erfolgt zeitnah nach Auftragsabschluss, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug wird neben den gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) und sonstigem Verzugsschaden für jedes außergerichtliche Mahnschreiben ein Betrag von 3 € fällig.
    Rechnungen werden ausschließlich im ZUGFeRD-Format als PDF kostenlos versendet. Wird seitens des Kunden eine andere Übertragung der Rechnungsdaten (Firmenplattformen, etc.) gefordert, so behält sich die Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH das Recht vor, die entstandenen Mehrkosten separat zu berechnen.
  6. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
    Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben, sofern nicht eine Abholung vereinbart wird. Bei Versand durch den Kunden muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß verpackt sein. Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise bekannt zu geben.

  7. Archivierung von Berichten/Bescheinigungen und Probematerial
    Technische Aufzeichnungen (Prüfberichte, Prüfbescheinigungen, Untersuchungsberichte etc.) werden 10 Jahre archiviert. Nach Abschluss der auftragsbezogenen Arbeiten werden die Probestücke 3 Monate gelagert, sofern in den Auftragsunterlagen vom Kunden nichts anders festlegt worden ist. Eine Rücksendung von Probestücken und Proben kann mit dem Kunden abgesprochen und ggf. schriftlich dokumentiert werden. Nach Ablauf der jeweiligen Archivierungsfristen werden, falls vom Kunden nicht anders gewünscht, Berichte vernichtet und Probestücke sowie Proben verschrottet. Rücksendungen der Proben/Schliffe erfolgt nur auf Anforderung und zu Lasten des Kunden.

  8. Gewährleistung und Haftung
    Der Auftragnehmer gewährleistet die Durchführung der Arbeiten gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Individualabreden im schriftlichen Vertrag auf Basis der ihm zugänglichen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nur bis zur Höhe des Wertes des Auftrages. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Diese gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.

  9. Schlussvorschriften
    Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Vereinbarung als unwirksam erweisen, so werden die Vertragspartner die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die den unwirksamen möglichst nahe kommen. Gerichtsstand ist Geldern.

Schadensfälle untersuchen und bewerten

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Der Werkstoff Stahl und seine Wärmebehandlung

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Fernseminar

- Grundlagen der Werkstofftechnik und Wärmebehandlung

2.200 € alle 16 Lehrbriefe
Alle Preise + gesetzl. MwSt.

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Online-Präsentation - Was der Härter über seine Arbeit wissen muss

Alle Preise + gesetzl. MwSt.

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Bestimmung modul- und werkstoffabhängiger Einsatzhärtungstiefen 1.250,- € + MwSt.

T.F.W.W.-Projekt 20

Projektbericht 20 – Bestimmung modul- und werkstoffabhängiger Einsatzhärtungstiefen

Ausgangssituation und Projektanlass:

T.F.W.W.-Mitgliedsfirmen werden in zunehmendem Maße mit der Forderung konfrontiert, bei Zahnrädern an unterschiedlichen Positionen des Zahnprofils Einsatzhärtungstiefen zu garantieren. Dabei müssen dann Einflussgrößen wie Modul, Innen- und Außendurchmesser, Härtbarkeit und Einsatzhärtungstiefe berücksichtigt werden. Eine zerstörende Prüfung an Musterteilen ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Versuchsprogramm und Untersuchungen:

1. Es werden Musterzahnräder mit den Modulen 2, 4 und 8 sowie unterschiedlichen Innendurchmessern aus folgenden Einsatzstählen hergestellt:
– 16MnCr5 +HH, 1.7131 und
– 18CrNiMo7-6 +HH, 1.6587

2. Für jede Abmessungs- und Werkstoffvariante werden drei Einsatzhärtungstiefen realisiert.
Nach Abschluss der Wärmebehandlungen erfolgen dann…
– die Bestimmung der Einsatzhärtungstiefe an sechs unterschiedlichen Positionen,
– die Bestimmung der Zahnfußhärte sowie
– die Bewertung der Gefügeausbildung.

Gefüge in Stählen und deren metallographische Bewertung.

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Was der Härter über seine Arbeit wissen muss.

Vorteil: Wenn Sie über uns ihr Hotelzimmer buchen, steht Ihnen ein kostenloser Shuttelservice zwischen dem Hotel und unserem Institut zur Verfügung.

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HärtereiKaufmann

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EinsatzHärtung.

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GefügeLernprogramm.

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Datenbank StahlWissen.

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Datenbank StahlWissen

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