AGB Seminare 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Sommer Werkstofftechnik (SWT) GmbH - Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Sommer Werkstofftechnik (SWT) GmbH – Seminare 

Stand:01.01.2014

  1. Allgemeines
    Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminarveranstaltungen liegen diese „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH zugrunde.
  2. Anmeldungen und Vertragsabschluss
    Sie können sich telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei uns anmelden. Sie erhalten dann die Anmeldebestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
  3. Absagen und Widerrufsrecht
    Bei Abmeldungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Seminargebühren zzgl. MwSt. Nach dieser Frist ist die volle Teilnehmergebühr gemäß Rechnung zu zahlen. Es ist möglich eine Ersatzperson zu benennen. Sollten Stornierungsgebühren für im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (z.B. Hotelreservierungen) anfallen, so werden diese dem Kunden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes voll in Rechnung gestellt. Grundsätzlich bedarf der Widerruf der Schriftform. Muss eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen abgesagt werden, erfolgt eine Benachrichtigung. In diesem Fall besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnehmergebühr; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  4. Gebühren
    Die Gebühren für den Besuch unserer Seminare sind nach Eingang der Rechnung sofort zahlbar. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.
  5. Durchführungsabweichung
    Wir behalten uns vor, Termine der Durchführung zu ändern.
  6. Copyright
    Die Seminarunterlagen, die die Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH zur Verfügung stellt, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil darf – auch auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Seminargestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronische Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Widergabe benutzt werden.
  7. Änderungsvorbehalt
    Unser Seminarangebot wird fortlaufend aktualisiert. In unserem Online-Seminarplaner finden Sie alle Informationen stets aktuell. Wir behalten uns notwendige, inhaltliche und methodische
    Anpassungen bzw. Abweichungen bei unseren Seminaren vor, soweit diese den Gesamtcharakter des betreffenden Seminars nicht wesentlich verändern.
  8. Haftung
    In unseren Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haften wir jedoch nicht.
  9. Anwendbares Recht
    Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  10. Schlussvorschriften
    Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Geldern.

Schadensfälle untersuchen und bewerten

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Der Werkstoff Stahl und seine Wärmebehandlung

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Fernseminar

- Grundlagen der Werkstofftechnik und Wärmebehandlung

2.200 € alle 16 Lehrbriefe
Alle Preise + gesetzl. MwSt.

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Online-Präsentation - Was der Härter über seine Arbeit wissen muss

Alle Preise + gesetzl. MwSt.

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Bestimmung modul- und werkstoffabhängiger Einsatzhärtungstiefen 1.250,- € + MwSt.

T.F.W.W.-Projekt 20

Projektbericht 20 – Bestimmung modul- und werkstoffabhängiger Einsatzhärtungstiefen

Ausgangssituation und Projektanlass:

T.F.W.W.-Mitgliedsfirmen werden in zunehmendem Maße mit der Forderung konfrontiert, bei Zahnrädern an unterschiedlichen Positionen des Zahnprofils Einsatzhärtungstiefen zu garantieren. Dabei müssen dann Einflussgrößen wie Modul, Innen- und Außendurchmesser, Härtbarkeit und Einsatzhärtungstiefe berücksichtigt werden. Eine zerstörende Prüfung an Musterteilen ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Versuchsprogramm und Untersuchungen:

1. Es werden Musterzahnräder mit den Modulen 2, 4 und 8 sowie unterschiedlichen Innendurchmessern aus folgenden Einsatzstählen hergestellt:
– 16MnCr5 +HH, 1.7131 und
– 18CrNiMo7-6 +HH, 1.6587

2. Für jede Abmessungs- und Werkstoffvariante werden drei Einsatzhärtungstiefen realisiert.
Nach Abschluss der Wärmebehandlungen erfolgen dann…
– die Bestimmung der Einsatzhärtungstiefe an sechs unterschiedlichen Positionen,
– die Bestimmung der Zahnfußhärte sowie
– die Bewertung der Gefügeausbildung.

Gefüge in Stählen und deren metallographische Bewertung.

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Was der Härter über seine Arbeit wissen muss.

Vorteil: Wenn Sie über uns ihr Hotelzimmer buchen, steht Ihnen ein kostenloser Shuttelservice zwischen dem Hotel und unserem Institut zur Verfügung.

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HärtereiKaufmann

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EinsatzHärtung.

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GefügeLernprogramm.

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Datenbank StahlWissen.

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Datenbank StahlWissen

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