Mindestlohn

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Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) ab 01. Januar 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhalten immer wieder Anfragen von Partnern und Kunden zum Stand der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in unserem Unternehmen.

Wir erklären hiermit, dass Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen beachtet und einhält.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfragen wegen des Bearbeitungsaufwands nicht jeweils individuell beantworten können. Aus Gründen des gesetzlichen Datenschutzes geben wir grundsätzlich keine Auskünfte zu mitarbeiterbezogenen Daten, soweit hierzu keine weitergehenden gesetzlichen Auskunftspflichten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

Für individuelle Verpflichtungs- oder Freistellungserklärungen, die gegebenenfalls über die Vorgaben des MiLoG hinausgehen, gibt es keine rechtliche Grundlage.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse www.der-mindestlohn-gilt.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie unter der Mindestlohn-Hotline 030/60 28 00 28.

Dr. Sommer Werkstofftechnik GmbH